Kaufvertrag Roller
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- Felder für FIN und Betriebserlaubnis
- Versicherungskennzeichen und Fahrzeugklasse
- Abfrage von Veränderungen am Motor
Warum beim Roller die Fahrzeugklasse über alles entscheidet
Beim Roller entscheidet die Fahrzeugklasse darüber, welche Papiere zum Kauf gehören, welchen Führerschein der Käufer braucht und wie das Fahrzeug versichert wird. Ein Kleinkraftrad bis 50 cm³ fährt mit einem jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen und einer Betriebserlaubnis; ein Leichtkraftrad mit 125 cm³ wird regulär zugelassen und hat eine Zulassungsbescheinigung.
Diese Unterscheidung ist der häufigste Fehler in fremden Vorlagen: Sie fragen pauschal nach dem Fahrzeugbrief, den ein 50er-Roller gar nicht hat. Fehlt dagegen die Betriebserlaubnis, lässt sich der Roller nur mit Aufwand wieder versichern — halten Sie im Vertrag fest, welche Papiere tatsächlich übergeben werden.
Der zweite Punkt ist die Frage nach Veränderungen am Motor. Getunte Roller verlieren ihre Betriebserlaubnis, und mit ihr den Versicherungsschutz. Ein Verkäufer, der den Serienzustand schriftlich bestätigt, schützt sich; ein Käufer, der die Frage stellt, erst recht.
Der Kilometerstand spielt beim Roller eine kleinere Rolle als der Zustand der Verschleißteile. Variomatik, Antriebsriemen und Bremsen sagen mehr über die Restlaufzeit aus als die Anzeige.
50 cm³ und 125 cm³ sind nicht dasselbe Fahrzeug
Der 50er fährt mit Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis, der 125er mit amtlichem Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung. Kreuzen Sie die Klasse im Vertrag an — davon hängt ab, welche Papiere übergeben werden müssen.
Was das Gesetz regelt
Pflichten beider Seiten: Der Verkäufer übergibt den Roller und verschafft das Eigentum; der Käufer zahlt und nimmt ab.
Grenzen des Ausschlusses: Der Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommener Garantie.
Wann das Eigentum übergeht: Nötig sind Übergabe und Einigung beider Seiten — nicht die Zahlung allein.
Roller-Kaufvertrag richtig ausfüllen
Vier Schritte vom leeren Formular bis zur Unterschrift.
Kreuzen Sie zuerst die Fahrzeugklasse an
Mofa, Kleinkraftrad bis 50 cm³ oder Leichtkraftrad mit 125 cm³. Davon hängt ab, ob eine Betriebserlaubnis oder eine Zulassungsbescheinigung zum Fahrzeug gehört.
Übertragen Sie die FIN vom Rahmen
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist am Rahmen eingeprägt, oft unter dem Trittbrett oder am Lenkkopf. Vergleichen Sie sie mit den Papieren.
Fragen Sie nach Veränderungen am Motor
Prüfen Sie diese drei Punkte: Auspuff und Variomatik auf Tuningteile, den Zustand von Antriebsriemen und Bremsen, sowie die Übereinstimmung von Papieren und Fahrzeug. Ein getunter Roller verliert Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz.
Übergeben Sie Papiere und Schlüssel gegen Zahlung
Quittieren Sie im Vertrag, welche Papiere übergeben wurden. Beim 50er ist das die Betriebserlaubnis, beim 125er die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Welche Daten müssen in den Roller-Kaufvertrag
Pflichtangaben und die Felder, die beim Roller den Unterschied machen.
| Datenfeld | Warum es hineingehört | Beispiel |
|---|---|---|
| Name und Anschrift beider Parteien | Ohne beide Parteien ist der Vertrag als Nachweis wertlos. | Anna Meier, Wielandstraße 4, 10707 Berlin |
| Fahrzeug-Identifizierungsnummer | Identifiziert den Roller eindeutig; muss mit der Prägung am Rahmen übereinstimmen. | ZAPM818G0N5001234 |
| Fahrzeugklasse | Entscheidet über Papiere, Führerschein und Versicherung. | Leichtkraftrad 125 cm³ |
| Kennzeichen | Beim 50er das Versicherungskennzeichen, beim 125er das amtliche. | HH-VP 125 |
| Vorhandene Papiere | Ohne Betriebserlaubnis lässt sich ein 50er nur mit Aufwand versichern. | Betriebserlaubnis (ABE) |
| Veränderungen am Motor | Tuning kostet Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. | Serienzustand |
| Zustand und Verschleißteile | Trägt den Gewährleistungsausschluss; Variomatik und Riemen sagen mehr als der Tacho. | Variomatik 2025 erneuert |
| Kaufpreis in Ziffern und Worten | Die Angabe in Worten verhindert nachträgliche Änderungen. | 1.450 € / eintausendvierhundertfünfzig Euro |
| Ort, Datum und beide Unterschriften | Machen den Vertrag zum Nachweis. | Hamburg, 12.08.2026 |
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen zum Roller-Kaufvertrag
Was beim privaten Verkauf eines Rollers immer wieder gefragt wird.
Braucht ein Roller mit 50 cm³ einen Fahrzeugbrief?
Nein, ein Roller mit 50 cm³ hat keinen Fahrzeugbrief. Er fährt mit einer Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr zum 1. März gewechselt wird. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II gibt es erst ab dem Leichtkraftrad mit 125 cm³.
Was passiert, wenn die Betriebserlaubnis fehlt?
Ohne Betriebserlaubnis lässt sich der Roller nur mit Aufwand versichern, weil der Versicherer die Fahrzeugdaten nicht prüfen kann. Ein Ersatz ist beim Hersteller oder über ein Gutachten möglich, kostet aber Zeit und Geld — halten Sie im Vertrag fest, ob das Papier übergeben wurde.
Muss ich Tuning im Kaufvertrag angeben?
Ja, Veränderungen an Motor oder Auspuff gehören in den Kaufvertrag. Ein getunter Roller verliert seine Betriebserlaubnis und damit den Versicherungsschutz. Wer die Veränderung verschweigt, kann sich auf den Gewährleistungsausschluss nicht berufen.
Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?
Ja, als Privatverkäufer können Sie die Gewährleistung wirksam ausschließen, sofern Sie keinen bekannten Mangel arglistig verschweigen und keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernehmen. In diesen Fällen bleibt die Haftung bestehen, ebenso bei Vorsatz und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Ist der Gewährleistungsausschluss in einer heruntergeladenen Vorlage wirksam?
Ja, der Gewährleistungsausschluss in einer heruntergeladenen Vorlage ist wirksam, sofern beide Seiten sich auf die Vorlage einigen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mustervertrag zwischen Privatpersonen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, solange keine Seite seine Verwendung zur Bedingung macht (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010, NJW 2010, 1131).
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Diese Seite bietet Vorlagen und allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Verkauf wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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