Was Sie auf dieser Seite bekommen — und was Sie hier ausdrücklich nicht bekommen.
KaufvertragZentrale stellt Vertragsvorlagen und allgemeine Informationen zum privaten Kauf und Verkauf bereit. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Eine Rechtsberatung setzt voraus, dass jemand Ihren konkreten Fall kennt und dafür einsteht — beides ist hier nicht der Fall.
Ob eine Vorlage für Ihren Verkauf passt, ob eine Klausel in Ihrer Situation wirksam ist und welche Angaben Sie im Einzelfall brauchen, können wir nicht beurteilen. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Vertrag wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Die Vorlagen orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die zitierten Paragrafen prüfen wir gegen den amtlichen Text auf gesetze-im-internet.de und halten fest, wann das zuletzt geschehen ist.
Diese Prüfung ist eine Quellenprüfung, kein anwaltliches Gutachten. Sie stellt sicher, dass eine zitierte Norm das sagt, was wir schreiben. Sie sagt nichts darüber, ob eine Formulierung für Ihren Fall die beste ist, wie ein Gericht sie auslegen würde oder ob im Vertrag etwas fehlt.
Ein Beispiel dafür, was diese Prüfung leistet: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mustervertrag zwischen Privatpersonen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, solange keine Seite seine Verwendung zur Bedingung macht — der Gewährleistungsausschluss bleibt dann wirksam (Urteil vom 17. Februar 2010, NJW 2010, 1131). Das gilt für den Regelfall und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Vertrags.
Wenn Ihnen in einer Vorlage oder einem Text ein Fehler auffällt, melden Sie ihn bitte über die Kontaktseite. Hinweise auf veraltete oder falsche Angaben sind willkommen und werden geprüft.