Haftungsausschluss — was diese Seite ist und was nicht
KaufvertragZentrale stellt Vertragsvorlagen und allgemeine Informationen bereit. Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Was das konkret bedeutet.
Was Sie auf dieser Seite bekommen — und was Sie hier ausdrücklich nicht bekommen.
Keine Rechtsberatung
KaufvertragZentrale stellt Vertragsvorlagen und allgemeine Informationen zum privaten Kauf und Verkauf bereit. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Eine Rechtsberatung setzt voraus, dass jemand Ihren konkreten Fall kennt und dafür einsteht — beides ist hier nicht der Fall.
Ob eine Vorlage für Ihren Verkauf passt, ob eine Klausel in Ihrer Situation wirksam ist und welche Angaben Sie im Einzelfall brauchen, können wir nicht beurteilen. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Vertrag wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wie die Vorlagen entstehen
Die Vorlagen orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die zitierten Paragrafen prüfen wir gegen den amtlichen Text auf gesetze-im-internet.de und halten fest, wann das zuletzt geschehen ist.
Diese Prüfung ist eine Quellenprüfung, kein anwaltliches Gutachten. Sie stellt sicher, dass eine zitierte Norm das sagt, was wir schreiben. Sie sagt nichts darüber, ob eine Formulierung für Ihren Fall die beste ist, wie ein Gericht sie auslegen würde oder ob im Vertrag etwas fehlt.
Ein Beispiel dafür, was diese Prüfung leistet: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mustervertrag zwischen Privatpersonen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, solange keine Seite seine Verwendung zur Bedingung macht — der Gewährleistungsausschluss bleibt dann wirksam (Urteil vom 17. Februar 2010, NJW 2010, 1131). Das gilt für den Regelfall und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Vertrags.
Wofür wir nicht haften
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Für Schäden, die aus der Verwendung einer Vorlage entstehen — insbesondere, wenn eine Klausel in Ihrem Fall unwirksam ist oder Angaben fehlen.
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Für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich; wir aktualisieren die Seiten, garantieren aber keinen bestimmten Stand.
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Für Inhalte verlinkter externer Seiten. Für diese sind deren Betreiber verantwortlich.
Was Sie selbst prüfen sollten
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Ob Sie wirklich privat verkaufen. Wer im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft, gilt als Unternehmer — dann greift der Gewährleistungsausschluss gegenüber einem Verbraucher nicht.
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Ob für Ihren Gegenstand besondere Vorschriften gelten. Bei Waffen, Tieren und zulassungspflichtigen Fahrzeugen gibt es Anforderungen, die über den Kaufvertrag hinausgehen.
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Ob die Angaben im Vertrag mit der Sache übereinstimmen — etwa die Rahmen- oder Fahrgestellnummer.
Fehler gefunden?
Wenn Ihnen in einer Vorlage oder einem Text ein Fehler auffällt, melden Sie ihn bitte über die Kontaktseite. Hinweise auf veraltete oder falsche Angaben sind willkommen und werden geprüft.